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Niedrigere Arbeitskosten in Polen als entscheidendes Faktor für die Verlagerung der Produktion von Deutschland nach Polen.

Laut Statistischem Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) sind die Arbeitskosten in Polen 4 mal niedriger als in Deutschland. Das ist auf jeden Fall von großem Vorteil für die Unternehmer, die daran interessiert sind, die Produktion oder gar das ganze Unternehmen nach Polen zu verlagern.

In erster Linie muss jeder deutsche Unternehmer das polnische Arbeitsgesetz - PL-AGB im Auge haben, um seine Arbeits- und Sozialpolitik möglich effizient zu gestalten. Solche Aspekte wie Lohn, Arbeitsvertrag, Vertragsdauer, Urlaub oder Kündigung sind in diesem Fall von entscheidender Bedeutung.

Arbeitsvertragsdauer 
Gemäß Art. 25 § 1 PL-AGB kann jeder Arbeitsvertrag entweder auf Probezeit oder auf bestimmte/unbestimmte Zeit geschlossen werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man stets nur Verträge auf Probezeit oder bestimmte Zeit mit denselben Arbeitnehmern schließen darf, da mit der Schließung des dritten Arbeitsvertrages zwischen denselben Vertragsparteien gilt ein solcher Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Laut Rechtsprechung sollen die Arbeitsverträge auf begrenzte Zeit maximal auf 2 Jahre geschlossen werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass ein solcher Vertrag vom Gericht als Vertrag auf unbestimmte Zeit qualifiziert wird, was einen negativen Einfluss z.B. auf die Kündigungsfristen oder die Höhe der Abfindung haben kann.

Kündigungsfristen
Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind die Kündigungsfristen zu beachten. Die Länge der Kündigungsfristen ist abhängig von der Beschäftigungsdauer bei dem jeweiligen Arbeitgeber und der Art des Arbeitsvertrages. Die Tabelle verschafft eine Übersicht darüber.

Arbeitsvertrag auf Probezeit
Beschäftigungsdauer
Kündigungsfrist
bis 2 Wochen
3 Werktage
länger als 2 Wochen
1 Woche
3 Monate
2 Wochen
Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit
Die Vertragsparteien können eine Kündigungsfrist von 2 Wochen vereinbaren.
Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit
weniger als 6 Monate
2 Wochen
mindestens 6 Monate 
1 Monat
mindestens 3 Jahre
3 Monate


Mindestlohn
Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Polen einen Mindestlohn. Zur Zeit beträgt er 1.386,00 PLN brutto (ca. 346 Euro), wobei die tatsächlichen Kosten des Arbeitgebers bei ca. 1.643,94 PLN brutto (ca. 410 Euro) liegen. Den potenziellen Arbeitgebern muss aber klar sein, dass in den meisten Fällen die Gehälter der besser qualifizierter Angestellten höher sind, wobei die Differenz zwischen den beiden Ländern trotzdem erhalten bleibt. Laut Statistischem Amt in Polen beträgt zur Zeit der durchschnittliche Lohn ca. 3.466,43 PLN brutto (ca. 866,58 Euro). Das polnische Rechtsystem kennt zwar das Instrument der Tarifverträge, sie sind aber nicht so populär wie in Deutschland und gewinnen nur in einigen Branchen wie Energetik, Stahl- und Kohleproduktion an Bedeutung.

Haftung des Arbeitnehmers in Polen
Die an das deutsche Arbeitsrecht gewöhnten Arbeitgeber müssen auch beachten, dass die Haftung des Arbeitnehmers für die dem Arbeitgeber verursachten Schäden in Polen anders als in Deutschland konstruiert wurde. Es gilt gem. Art. 114 i.V.m. Art. 119 PL-AGB  folgender Grundsatz: „der Arbeitnehmer haftet für die schuldhafte Verletzung seiner Pflichten oder die schuldhafte Nichtleistung und ist verpflichtet, die Entschädigung in voller Höhe zu zahlen, seine Verantwortung ist aber auf die Höhe von drei Monatsentgelten begrenzt“. Im Gegensatz wurde eine solche Lösung in Deutschland durch das Bundesarbeitsgericht abgelehnt. Der polnische Arbeitgeber ist zusätzlich verpflichtet, die Schuld des Arbeitnehmers zu beweisen. 

Die Präsenz der deutschen Firmen in Polen ist relativ hoch. Deutschland bleibt weiterhin der wichtigste Handelspartner Polens in Europa. Viele positive Beispiele zeigen, dass sehr oft die Verlagerung der Produktion oder einer anderen Abteilung des Unternehmens sich positiv auf das Wirtschaftsergebnis überträgt.

Haben Sie noch Fragen zum polnischen Arbeitsrecht?  Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite

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